Zur Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass es ab 2011 keine gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch den Bund und die Städte und Gemeinden mehr geben soll, erklärt der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark:
Die CDU/CSU verweigert eine tragfähige Lösung für die Neuorganisation der JobCenter. Sie schadet damit der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Denn die Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein schwerer Fehler, der die Arbeitsvermittlung auf unverantwortliche Weise erschwert. Die Union insgesamt ist innerlich zerrissen: die einen setzen sich für eine vernünftige Lösung ein, die anderen blockieren.
Und dies in einer für den Arbeitsmarkt schwierigen Zeit. Alle 16 Ministerpräsidenten der Länder haben der Vorschlag von Arbeitsminister Scholz, Kurt Beck und Jürgen Rüttgers zugestimmt. Auch das CDU-Präsidium unter der Führung der CDU-Vorsitzenden hat diesen Kompromiss mehrfach befürwortet und die Unionsfraktion gebeten, den Weg für unsere Neuregelung mitzugehen - ohne Erfolg. Offensichtlich ist Fraktionschef Volker Kauder nicht an einer Lösung interessiert. Kanzlerin Merkel forderte eine Konsenslösung ein und Bundesminister Olaf Scholz hat sie geliefert. Aber nicht einmal in einer so zentralen Sache kann sie sich in der Unionsfraktion durchsetzen.
Zur Erinnerung: Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund, also der Bundesagentur für Arbeit, für verfassungswidrig erklärt, weil das Grundgesetz eine Zusammenarbeit von Kommunen und Bund nicht vorsieht. Die Frist, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, endet am 31.12.2010. Dann haben die ARGEN und die Optionskommunen keine Rechtsgrundlage mehr.
Es muss allen Beteiligten darum gehen, die Strukturen der Arbeitsvermittlung intakt und arbeitsfähig zu lassen. Gerade in Zeiten einer schweren wirtschaftlichen Krise ist es wichtig, dass wir bestehende Strukturen stabilisieren. Ein ausgewogener Vorschlag dazu liegt auf dem Tisch. Alle Länder, das CDU-Präsidium und die SPD stehen zu dem Kompromissvorschlag, die Job-Center in Zentren für Arbeit und Grundsicherung umzuwandeln und eine Grundgesetzänderung zur Absicherung dieser Zentren und der bestehenden Optionskommunen vorzunehmen.
Seit dem Sommer vergangenen Jahres war dies in der Diskussion. Echte Bedenken gegen eine Grundgesetzänderung hätten der CDU/CSU auch früher einfallen können.
Mit der jetzigen Ablehnung des Vorschlages für eine neue Struktur der Job-Center läuft alles auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben von Agentur für Arbeit und Kommunen hinaus. ARGEN und Optionskommunen müssen Ende 2010 aufgelöst werden.
Getrennte Aufgabenwahrnehmung heißt: die Bundesagentur für Arbeit ist für die Vermittlung in Arbeit zuständig, die Kommune für die Bewilligung und Auszahlung der Kosten von Wohnung und Heizung und für Gewährung notwendiger sozialer Hilfeleistungen wie z.B. Schuldnerberatung und Suchtberatung. Die derzeit 6,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Anspruch Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen, müssten zu zwei Behörden, müssten zweimal Anträge stellen, ihre Akten müssten zweimal geführt, sie bekämen zweimal Bescheide. Nach der unverantwortlichen Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort jetzt Planungssicherheit, denn sie werden sich sonst andere berufliche Perspektiven in ihren „Heimatbehörden“ suchen. Sie sollten sich auf ihre Aufgaben konzentrieren können und nicht auf die Sorgen um ihre eigene Zukunft.
Bundesminister Scholz handelt deshalb verantwortlich, wenn er jetzt zügig sicherstellt, dass alle Verträge der Arbeitsgemeinschaften bis 2010 laufen und dort, wo erforderlich, verlängert werden. So können die Verantwortlichen vor Ort beginnen, sich auf die ab 2011 geltende getrennte Aufgabenwahrnehmung vorzubereiten. Die Union hat sich hingegen als unfähig erwiesen, ihrer Verantwortung in der Regierung gerecht zu werden und schadet der Arbeitsvermittlung in Deutschland.
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