Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur
Abstimmung zu Top 35 zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) (Drucksache 16/12410) und zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Drucksache 16/12400)
Wir haben den Verfassungsänderungen zur zweiten Föderalismusreform zugestimmt,
- weil wir eine Schuldenbegrenzung von Bund, Ländern und Kommunen im Interesse künftiger Generationen für richtig und notwendig halten und - weil es gelungen ist, das Kooperationsverbot des Artikels 104b Grundgesetz(GG), wenn auch nur geringfügig zu lockern.
Wir bedauern, dass
- die Schuldenbegrenzung in meinen Augen zu detaillistisch in der Verfassung verankert wurde, statt sich auf den Grundsatz der Schuldenbegrenzung zu beschränken und deren Ausgestaltung einfachgesetzlich zu regeln,
- das Kooperationsverbot nach wie vor zu strikt ist. In Zeiten der Globalisierung können wir uns die bundesdeutsche, bildungspolitische Kleinstaaterei nicht länger leisten.
Wir sind daher der Meinung, dass der Artikel 104 mindestens in den Status vor der
Föderalismusreform I zurückversetzt werden muss. Mittel- und langfristig ist eine
verfassungsmäßig abgesicherte gemeinsame Zuständigkeit für alle Bereiche der Bildungspolitik von Bund, Ländern und Kommunen anzustreben.
Dennoch ist vor dem Hintergrund des in einem Kompromiss Erreichbaren die Zustimmung
gerechtfertigt. Diese Zustimmung verbinden wir mit der Hoffnung, dass in künftigen Legislaturperioden die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden.
Renate Schmidt, Bundesministerin a.D. Lothar Mark
u.a.
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