Wer sich beruflich fortbildet, erhält dafür künftig mehr Geld vom Staat: Am 1. Juli treten Verbesserungen beim sogenannten Meister-BAföG in Kraft. Darauf weist der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark hin.
Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt vorbereiten, werden künftig noch besser unterstützt. „Vor allem Fachkräfte mit Kindern profitieren von den Neuregelungen“, informiert Mark. So steige beispielsweise der Höchstsatz für den Lebensunterhalt bei Alleinstehenden mit einem Kind von 854 Euro auf 885 Euro pro Monat. Davon würden künftig 334 Euro statt bisher 229 Euro als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden müsse. „Im Ergebnis heißt das: Mehr Geld, weniger Darlehenslast“, resümiert der Abgeordnete.
Erfolg wird zusätzlich belohnt: Wer die Abschlussprüfung besteht, muss danach noch weniger Darlehen abbezahlen. Außerdem können künftig mehr Menschen gefördert werden. So erhalten mehr Migrantinnen und Migranten einen Förderanspruch. Auch die förderfähigen Berufe wurden erweitert. „Davon profitieren Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie zum Erzieher oder zur Erzieherin. Insgesamt wird die Aufstiegsförderung attraktiver, leistungsfähiger und wirkungsvoller“, so der Mannheimer Abgeordnete.
„Die SPD hat die Reform in der Großen Koalition durchgesetzt und aus dem Meister-BAföG ein echtes Aufstiegs-BAföG gemacht“, freut sich Lothar Mark.
Förderanträge und Beratung erhalten alle Interessierten bei ihrer zuständigen Behörde in Mannheim unter der Adresse:
Amt für Ausbildungsförderung C 7, 1-4 68159 Mannheim Telefonnummer: 0621/293-0 Faxnummer: 0621/293-9295 E-Mail: ausbildungsfoerderung@mannheim.de
Ausführliche Informationen zum Meister-BAföG finden sich zudem im Internet unter www.meister-bafoeg.info.
|