Mit großer Sorge vernahm der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark die erneuten Berichte über eine mögliche Zusammenlegung der Sozialgerichte Mannheim und Karlsruhe am Standort Karlsruhe.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung in Stuttgart schon wieder versucht, wichtige Landesbehörden aus Mannheim abzuziehen", schrieb der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Mark in einem Brief an die baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck als Reaktion auf erneute Berichte in den regionalen Medien.
Die Gründe für eine Zusammenlegung der Gerichte seien nicht nachvollziehbar, so Lothar Mark, zumal ein Vorschlag des Vermittlungsausschusses in Berlin Ende 2003 zur Umsetzung des Hartz IV-Konzeptes vorsehe, dass in Zukunft rechtliche Streitigkeiten bezüglich der Sozialhilfe allein vor den Sozialgerichten ausgetragen werden sollten.
„Dies führt zu einer Mehrbelastung der Sozialgerichte, weshalb es keinen Sinn macht, diesbezüglich Gerichtsstandorte zusammen zulegen.
Lothar Mark weiter: „Die Beibehaltung der Dezentralisierung ist gerade bei den Sozialgerichten sehr wichtig, da es sich bei den dortigen Klägern oft um Rentner, Kranke, Behinderte und Menschen aus sozial schwachem Milieu handelt. Diese Gruppen sind weniger mobil als andere Teile der Bevölkerung. Eine Verlegung des Mannheimer Sozialgerichts nach Karlsruhe würde für diesen Personenkreis bedeuten, dass ihnen ein bürgernaher und effektiver Rechtsschutz faktisch versagt wird."
Des Weiteren könne es Mannheim als zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg und als bedeutendes Wirtschaftszentrum nicht abermals zugemutet werden, den Weggang einer wichtigen Landesbehörde hinzunehmen, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete.
Mannheim, 9.2.2004
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