Berlin, 17.12.2004
Sehr geehrter Herr Minister,
mit großer Verwunderung, um nicht zu sagen Entsetzen, habe ich heute die vom BMVBW verschickte „aktualisierte Schienenkarte“, in der sich die abschließenden Beratungen des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundessschienenwegeausbaugesetzes“ widerspiegeln, zur Kenntnis genommen.
Die gepunktete Streckenführung weist für den Raum Mannheim eindeutig darauf hin, dass Sie die „Bypass-Variante“ offen halten, denn sonst hätten Sie den Abschluss der gepunkteten Linie in Mannheim mit der westlichen Riedbahn-Einführung am Hauptbahnhof Mannheim enden lassen müssen.
Ich protestiere in aller Form gegen diesen neuerlichen Verstoß, denn sowohl die Regierungspräsidien in Darmstadt als auch in Karlsruhe lassen diese Planung nicht zu. Zudem hat der Deutsche Bundestag als oberster Souverän in den damaligen Beratungen entschieden, dass kein Bypass an Mannheim vorbei gebaut werden darf.
Der immer wiederkehrende Versuch, auch seitens der Bahn, beim Bau der neuen Hochgeschwindigkeitsstrecke den Mannheimer Hauptbahnhof abzuschneiden, kann nicht hingenommen werden. Ich bitte deshalb dringend um Korrektur, da ich mich sonst genötigt sehe, diesen Vorgang im Deutschen Bundestag zur Sprache zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark, MdB
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