Sehr geehrter Herr Minister,
lieber Wolfgang,
Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kraftwerke mit einer Einspeisung in Netze unterlagerter Spannungsebenen (Dezentrale Erzeugung) erhalten gemäß derzeitiger Rechtslage und üblicher Praxis (KWKG, Verbändevereinbarung Strom) unabhängige Zuschüsse bzw. Entgelte für vermiedene Netzkosten. Diese Förderungen sind begründet im Umweltschutz und der Versorgungssicherheit und stellen im Wesentlichen einen Nachteilsausgleich für systembedingt höhere Anlagen- und Betriebskosten dar. Von den technischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen konnte ich mich bei einem Besuch des in meinem Wahlkreis liegenden Grosskraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft (GKM) überzeugen. Die GKM erzeugt Strom in KWK und speist einen Teil der Erzeugung in unterlagerte Netze auf 110 und 20 kV ein. Die wirtschaftliche Situation dieses Unternehmens ist trotz massiver interner Anstrengungen (mehrere Kostensenkungsprogramme verbunden mit einem erheblichen Arbeitsplatzabbau) nach wie vor angespannt. Die Marktfähigkeit kann zur Zeit nur durch die Förderungen für KWK und Dezentrale Erzeugung erreicht werden, durch die die systembedingten Mehrkosten ausgeglichen werden können.
In der aktuellen energiepolitischen Diskussion werden die Sachverhalte KWK und Dezentrale Erzeugung oft gemeinsam betrachtet. Eine so genannte "Doppelförderung" für KWK und Dezentrale Erzeugung soll laut Aussagen verschiedener Stimmen vermieden werden. Aus meiner Sicht bestehen hierbei jedoch weder wirtschaftliche, umweltpolitische noch andere funktionale Zusammenhänge. Auch sind die Ursachen für die wirtschaftliche Betroffenheit von KWK-Anlagen und von dezentralen Erzeugungsanlagen unterschiedlich. Bei den derzeitigen Regelungen liegt somit keine inhaltliche Doppelförderung vor. Auch bei der neuen Ausgestaltung des EnWG ist daher darauf zu achten, dass eine Förderung von KWK-Anlagen und dezentralen Erzeugungsanlagen unabhängig voneinander erhalten bleibt und somit die energiepolitischen Ziele und technisch-wirtschaftliche Zusammenhänge angemessen berücksichtigt werden. Im folgenden sollen die Hintergründe und Argumente kurz erläutert werden.
Kraftwärmekopplung
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eine anerkannt umweltfreundliche Technologie zur Erzeugung von Strom und Wärme. Durch die gekoppelte Erzeugung der beiden Nutzprodukte in einer Anlage kann wesentlich dazu beigetragen werden, Primärenergie einzusparen und Emissionen zu reduzieren. Aus diesem Grunde wurde auch auf europäischer Ebene eine Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Der Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung ist unabhängig von der Spannungsebene und der Größe der KWK-Anlage. Betreiber von KWK-Anlagen haben jedoch spezifische wirtschaftliche Nachteile. Zum einen sind KWK-Anlagen im Vergleich zu reinen Kondensationskraftwerken in der Investition teuerer, zum anderen müssen solche Anlagen wärmegeführt nach dem tatsächlichen Wärmebedarf unabhängig vom jeweiligen Strommarktpreis gefahren werden. Hierdurch entstehen dem Betreiber einer KWK-Anlage im Vergleich zum Betreiber von Kondensationskraftwerken Nachteile, da er seine Anlage auch dann betreiben muss, wenn die Marktpreise am Strommarkt dies nicht rechtfertigen. Eine marktpreisoptimierte Fahrweise von KWK-Anlagen ist somit im Gegensatz zu reinen Kondensationskraftwerken nicht möglich. Das deutsche KWK Gesetz will mit den gesetzlichen Zuschüssen daher im wesentlichen einen Nachteilsausgleich für die systembedingten Wettbewerbsnachteile der KWK-Anlage schaffen. Hierdurch soll der Bestand geschützt werden. Um den überlagerten politischen Zielen der Ressourcenschonung und Emissionsverminderung nachzukommen, ist es darüber hinaus erforderlich, Anreize für den weiteren Ausbau der Fernwärme und die Errichtung neuer KWK-Anlagen zu schaffen. Eine inhaltliche Abhängigkeit von einer ggf. zusätzlich vorhandenen Dezentralen Erzeugung wäre somit kontraproduktiv.
Dezentrale Erzeugung
Die öffentliche Stromversorgung und der Ausbau der vorhandenen Netze basieren auf einem Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch. Strom kann zwar grundsätzlich über lange Wege im Höchstspannungsnetz transportiert werden, dieser Transport ist jedoch verbunden mit Transportverlusten und einem hohen technischen Aufwand (Netzausbau, Netzunterhalt, Redundanzen). Das deutsche und auch das europäische Verbundnetz dienen durch die Vermaschung und Größe der Erhöhung der Versorgungssicherheit. Ausfälle an einzelnen Punkten (Kraftwerke oder Übertragungsleitungen) können durch eine Verschiebung der Netzflüsse in der Umgebung kompensiert werden. Diese Kompensation ist jedoch nicht beliebig möglich und funktioniert nur, wenn die vorhanden Kraftwerkskapazitäten insgesamt und die vorhandenen Transportkapazitäten vorhanden sind. Fallen dezentrale verbrauchsnahe Kraftwerke dauerhaft weg, müssten die Transportkapazitäten entsprechend ausgebaut werden. Als Grundsatz sollte immer eine verbrauchsnahe Erzeugung angestrebt werden, da hierdurch die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht, die Netzverluste wesentlich verringert sowie die notwendigen Investitionen in den Leitungsausbau reduziert werden können. Dies dient wiederum dem Grundsatz des Energiewirtschaftsgesetzes, eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung zu erzielen.
Die Investitions- und Betriebskosten eines Kraftwerks unterliegen einer Größendegression. Dezentrale Kraftwerke, die überlicherweise in kleineren Leistungseinheiten errichtet werden, haben somit eine höhere Kostenbelastung. Die Idee der Förderung Dezentraler Erzeugung ist, dass Kraftwerke, die in unterlagerte Netze einspeisen, vom Vorteil der Kostenersparnis im überlagerten Netzbereich profitieren. Hierdurch wird die Konkurrenzfähigkeit von dezentralen Kraftwerken gesteigert und somit ein Beitrag zu den energie- und umweltpolitischen Zielen geleistet.
Fazit
Die Hintergründe, Zusammenhänge und Ziele der Förderungen für KWK und für Dezentrale Erzeugung müssen wie oben ausgeführt getrennt voneinander betrachtet werden. Die gleichzeitige Förderung einer Erzeugungsanlage, die sowohl in KWK betrieben wird als auch in unterlagerte Netze einspeist, ist kein Widerspruch. Die Vorteile und der Nutzen der unterschiedlichen Wirkungsketten addieren sich ebenso wie die betreiberspezifischen Nachteile. Daher muss sowohl zum Nachteilsausgleich wie auch zur Anreizwirkung für den Ausbau der KWK und dezentraler Kraftwerke die Förderung unabhängig voneinander erfolgen. Ein Ausschluss einer Doppelförderung ist inhaltlich nicht begründet und daher zu verneinen.
Ich wäre Dir dankbar, wenn Du im Zuge der weiteren Beratungen die genannten Argumente wohlwollend prüfen könntest.
Mit freundlichem Gruß
Lothar Mark, MdB
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