Es ist Aufgabe des Landes und nicht des Bundes, die Schulen auszuwählen, die in den Genuss der Bundesmittel aus dem 4-Milliarden-Euro-Ganztagsschulprogramm für die Jahre 2003-2007 kommen. Dies stellten die beiden SPD-Abgeordneten jetzt klar, nachdem bekannt geworden war, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg eine offenbar ungeprüfte Liste mit 508 Anträgen mit einem Finanzvolumen von 846 Mio ¤ nach Berlin weitergemeldet hatte. Dem Bund obliegt lediglich die Prüfung, ob die Vorhaben der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung entsprechen, das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung dürfe selbst keine Priorisierung vornehmen, selbst wenn es dies wolle. „Das Land versucht sich hier aus der Verantwortung zu stehlen“, so die beiden SPD-Abgeordneten. Aufgabe des Landes wäre gewesen, die bis 31. Januar 2005 eingereichten Anträge nach den vorgegebenen Kriterien gründlich zu prüfen und nur diejenigen Schulen bis 31. März (endgültig bis 30. Juni) nach Berlin weiterzumelden, die aus der zur Verfügung stehenden Summe von insg. 528 Mio ¤ für Baden-Württemberg bezahlt werden können.
Vor Ablauf des Programms 2007 habe das Land wissentlich den Förderungsetat um 319 Millionen Euro überzogen. „Wenn das Land den Schwarzen Peter nunmehr dem Bund zuschieben will, ist dies ein durchsichtiges Spiel“, so Mark und Weiß. „Die Parteitaktik, jetzt mit dem Finger auf den Bund zeigen zu können und ihm vorzuwerfen, er tue nicht genügend im Bildungsbereich, ist perfide.“ Wer glaube, die Menschen würden dieses Spiel um die Verantwortlichkeiten nicht durchschauen, irre sich, so die beiden Abgeordneten.
Es sei hanebüchen und dreist, dass ausgerechnet die baden-württembergische Kultusministerin nun vom Bund mehr Geld verlange, obwohl sie dessen Förderprogramm für Ganztagsschulen zunächst heftigen Widerstand entgegengebracht und die Finanzspritze des Bundes sogar als „unerhörte Einmischung in die bildungspolitischen Kompetenzen der Länder“ gegeißelt hatte, so Mark und Weiß.
Das Kultusministerium berufe sich darauf, dass die Entscheidung über die Bewilligung der Bundesmittel nach dem so genannten Windhundverfahren erfolge, d.h. nach Eingang der Anträge bei den zuständigen Regierungspräsidien. Demnach könnten nur 159 von 508 gemeldeten Projekten im Land gefördert werden. „ Das Land ist aber den Beweis schuldig, ob die Reihenfolge der vorläufigen Liste auch die Reihenfolge der endgültigen Liste sei. Mark und Weiß bezweifeln auch, ob die Anordnung der Schulen auf der gemeldeten Liste mit der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen bei den Regierungspräsidien übereinstimmen. Auch bestehe für alle Schulen die Möglichkeit, noch nachträglich Finanzspritzen zu erhalten, falls bereits geförderte Schulen die Mittel nicht oder nur unvollständig abgerufen hätten.
Das Land habe den Bedarf an Ganztagsschulen lange Zeit unterschätzt oder gar geleugnet, so die beiden Abgeordneten. Nun sei das Land am Zuge, umgehend mit einem eigenen Förderprogramm für Ganztagsschulen auf den großen Investitionsbedarf in den Kommunen zu reagieren. Andere Bundesländer sind in dieser Hinsicht schon viel weiter, kritisieren Mark und Weiß und verweisen dabei auf das Beispiel Rheinland-Pfalz.
Dass die Nachfrage in den Städten und Gemeinden die vom Bund für Baden-Württemberg bereitgestellten Fördermittel inzwischen deutlich übersteige, offenbare die jahrelangen Versäumnisse der CDU/FDP-Regierung. Als kontraproduktiv für den Erfolg des Investitionsprogramms für mehr Ganztagsschulen erweise sich, dass die Kultusministerin noch immer keine Mittel für zusätzliches pädagogisches Personal zur Verfügung stelle. In den Städten und Gemeinden gebe es zu Recht Verärgerung darüber, dass sich das Land Baden-Württemberg hier aus seiner ureigensten Verantwortung stiehlt. Ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion, im Haushalt 2005/2006 für zusätzliches pädagogisches Personal 20 Millionen Euro einzustellen, sei zum Beispiel von den Regierungsfraktionen abgelehnt worden, so Roland Weiß.
Das Kultusministerium in Stuttgart müsse sich auch die Frage gefallen lassen, wie zu rechtfertigen sei, dass durch sein unkoordiniertes Verhalten und grobe Verfahrensfehler bei Schulen und Schulträgern für entstandene Planungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Mittel riesige Summen vergeudet wurden, die besser in dringend nötige Baumaßnahmen geflossen wären, so die beiden Mannheimer Abgeordneten Lothar Mark und Roland Weiß abschließend.
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