Zur Regelung der Frauenhausfinanzierung im Freibetragsneuregelungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 02. Juni beschlossen hat, erklärt der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Mark:
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde am 2. Juni im Deutschen Bundestag das gemeinsam mit der CDU/CSU beschlossene Freibetragsneuregelungsgesetz um eine klarstellende Regelung zur Kostenerstattung bei der Aufnahme ortsfremder Frauen in ein Frauenhaus ergänzt. Danach muss die bisherige Wohnortkommune der aufgenommen Frau für die Dauer des Aufenthalts im Frauenhaus der dortigen Kommune die anfallenden Kosten erstatten. Die Neuregelung soll nach der erforderlichen Zustimmung der Länder im Bundesrat unverzüglich zum darauf folgenden Monatsersten in Kraft treten.
Eine solche Kostenerstattung durch die Wohnortkommune schließt eine finanzielle Überforderung von Kommunen, in denen ein Frauenhaus betrieben wird, durch die Aufnahme ortsfremder Frauen definitiv aus. Es kann also keinen finanziellen Grund mehr geben, ortsfremde Frauen in einer Notsituation abzuweisen und bedeutet daher mehr Sicherheit für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen.
Lothar Mark: „Ich freue mich, dass es durch unsere Initiative gelungen ist, künftig von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen, unabhängig davon, wo sie eine Aufnahme finden, mehr Sicherheit zu bieten.“
156/03.06.2005
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