In der Debatte über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses am 19. Dezember stimmte der Mannheimer Abgeordnete zwar dem 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt letztlich zu, unterschrieb aber mit weiteren Abgeordneten seiner Fraktion eine "persönliche Erklärung".
Darin heißt es:
"Der Entwurf des 4. Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthält Formulierungen, nach denen Erwerbsfähigen prinzipiell jede legale Arbeit zumutbar ist. Das Entgelt darf unterhalb des maßgeblichen tariflichen Arbeitsentgelts bzw. unterhalb der ortsüblichen Entlohnung liegen. Nicht zumutbar sind legale Tätigkeiten nur dann nicht, wenn die Entlohnung "sittenwidrig" ist.
Diese von der Opposition im Vermittlungsausschuss durchgesetzte weitere Öffnung zu Lasten erwerbsfähiger Arbeitssuchender ist dem Grunde nach für uns nicht zustimmungsfähig.
Sie schafft die Möglichkeit eines erweiterten Niedriglohnsektors. Es besteht die Gefahr des Lohndumpings und erhöht die Gefahr wachsender Armut in unserer Gesellschaft. Angesichts des negativen Verhältnisses zwischen angebotenen Arbeitsplätzen und der Zahl Arbeitssuchender sind auch keine positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.
Schließlich wird durch die Möglichkeit der Einführung eines Niedriglohnsektors weitere Kaufkraft entzogen und werden damit weitere Hemmnisse für gesteigerten Konsum bzw. Investitionen errichtet.
Die Maßnahme widerspricht demnach insgesamt dem Ziel des Gesetzesvorhabens.
Da eine Abstimmung über einzelne Bestandteile des Gesetzes aber nicht möglich ist und die Zielsetzung des Gesetzes insgesamt begrüßt wird und zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit von Fraktion und Regierung notwendig ist, stimmen wir trotz der geschilderten gravierenden Bedenken der Vorlage insgesamt zu.
Mit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses ist es gelungen, die schärfsten Angriffe von CDU/CSU und FDP auf Tarifautonomie und Sozialstaat abzuwehren."
Berlin, den 19.12.03
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