"Die Bundeswehr ist für Kampfeinsätze im Ausland zuständig, die Polizei für die Sicherheit im Inland. So steht es im Grundgesetz. Die CDU fordert in ihrem Wahlprogramm, dass die Bundeswehr künftig auch im Innern eingesetzt werden kann. Wenn nötig, solle dafür wohl das Grundgesetz geändert werden," so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark.
Fakt ist: Die Union fordere die Einrichtung einer gemeinsamen Datei der deutschen Sicherheitsbehörden zur Beobachtung und Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Anti-Terror-Datei), die Einführung der Kronzeugenregelung und eine unbefristeten Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze. Der frühere Berliner Innensenator Eckart Werthebach (CDU) sagte darauffolgend dem Focus gegenüber: „Es wird immer dringlicher, das Grundgesetz zu ändern, um dem Bund ein zentrales Management bei Terrorkrisen zu ermöglichen.“ Die Bundeswehr könne im inneren Objektschutz, bei Gefahrenabwehr aus der Luft und beim Aufspüren von atomaren, biologischen und chemischen Stoffen eingesetzt werden, so Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gegenüber der Bild-Zeitung. Und Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) fügte hinzu: „Für den Fall, dass icherheitsbehörden oder Nachrichtendienste konkrete Hinweise für eine terroristische Bedrohung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 haben, sollte auch die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hingegen sei strikt gegen dieses Verfahren. "Die Regelungen des Grundgesetzes sind gut und müssen so bleiben", fordert Mark.Mit dem Luftsicherheitsgesetz hat der Deutsche Bundestag bereits eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht die Bundeswehr bei terroristischen Angriffen aus der Luft zur Gefahrenabwehr einzusetzen.
"Nach den Terroranschlägen in England verbreitet die Union jetzt nur Panik, schürt Ängste und unterstellt, dass für den Schutz der Bevölkerung nichts getan werde" so Lothar Mark.
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