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15.12.2005
Brief an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger: HÄNGEPARTIE UM EINE NEUREGELUNG DES WASSERPFENNIGS ZUGUNSTEN DES GKM
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Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,


der Wasserpfennig, den die Wasserverbraucher in Baden-Württemberg zu entrichten haben, wurde 1988 zum Schutz des Grundwassers eingeführt, mit dem Ziel die Nitratbelastung im Wasser zu verringern. Demnach galt es, ihn zweckgebunden als Ausgleichsmaßnahme zum landwirtschaftlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Nitratstoff einzusetzen. Über 600 Millionen Euro flossen schließlich in die Taschen der Landwirte. Insbesondere in die derjenigen Landwirte, die Felder in Gebieten mit besonders stark belastetem Wasser bewirtschafteten. Sie wurden dafür entschädigt, dass sie sich beim Düngen beschränkten. Trotzdem sind die Nitratwerte im Grundwasser seit Einführung des Wasserpfennigs nicht signifikant zurückgegangen.


Aus ökologischer Sicht blieb der Wasserpfennig somit ohne Wirkung!


Die weiteren Einnahmen durch den Wasserpfennig wurden leider nicht zweckgebunden ausgegeben - wie es die Wasserversorger entschieden gefordert hatten. Sie flossen in den allgemeinen Haushalt. Unter diesen Bedingungen diente der Wasserpfennig vielmehr der Sanierung des allgemeinen Haushalts als dem Schutz des Grundwassers. Er stellt somit nichts weiter als eine schlichte „Steuer“ dar. Eine „Steuer“, die nach Angaben des Umweltministeriums zu bisherigen Einnahmen von über einer Milliarde Euro führte, wovon das Großkraftwerk Mannheim (GKM) alljährlich bis zu 11 Millionen Euro zu tragen sowie landesweit ein Viertel des gesamten Netto-Aufkommens dieser Abgabe zu zahlen hatte.


Das Management der Großkraftwerk Mannheim AG prüft zur Zeit den Neubau weiterer Kraftwerksblöcke. Im Jahr 2012 muss ein alter Kraftwerksblock altersbedingt vom Netz. Angesichts dessen bekräftigte der Vorstand des GKM im Sommer dieses Jahres sein Sparprogramm, wonach ab 2007 die Kosten jährlich um 10 Millionen Euro entlastet werden sollen. Wie angekündigt werden dann nur noch rund 520 Mitarbeiter für das GKM arbeiten statt 600 wie im vergangenen Jahr. Anfang der 90er Jahre hatte das GKM noch 1400 Beschäftigte.


Diese Entwicklung ist fatal.


Mit meinen Ausführungen möchte ich erneut aufzeigen, dass der Wasserpfennig sowohl ökologisch, als auch ökonomisch eine kontraproduktive „Steuer“ und somit nicht gerechtfertigt ist. Es darf nicht sein, dass die Sanierung des Haushalts weiterhin über der Arbeitsplatzerhaltung im GKM steht.


Angesichts anstehender Zukunftsinvestitionen, der erwarteten sinkenden Stromnachfrage und der fortwährend steigenden Kohlepreise (das GKM produziert 98 Prozent der Energie auf Basis von Kohle), braucht das GKM dringend eine Kostenentlastung. Zum einen, um den Standort Mannheim (die Stadt Mannheim erhält vom GKM allein in diesem Jahr eine Million Euro Gewerbesteuer) und um Arbeitsplätze zu sichern.


Gewiss sind die Arbeitsplatzprobleme beim GKM auch durch die Liberalisierung des Strommarktes verursacht. Aber genau dann darf eine Landesregierung, sofern sie dem Energiestandort des GKM hohe Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar und der des Landes beimisst, sofern sie die Wettbewerbssituation ihrer Unternehmen gegenüber derer anderer Bundesländer verbessern möchte und sofern sie die Argumente ihrer Energiewirtschaft ernst nimmt, ein Wirtschaftsunternehmen, das seinen steuerlichen Pflichten in großem Maße nachkommt, nicht über Gebühr belasten.


Aus diesem Grund fordere ich hiermit die Landesregierung auf, den Wasserpfennig rückgängig zu machen oder die bestehenden Ausnahmeregelungen großzügig auf das GKM zu erweitern.


Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2001 ist die juristische Auseinandersetzung um den Wasserpfennig nicht beendet. Damals haben die Behörden die Auswirkungen des Entgelts auf den gesamten Konzern geprüft. Diese Konzernbetrachtung wurde kürzlich jedoch vom Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt.


Die Handlungsmöglichkeiten der Politik sind gerade jetzt besonders gefordert, um Schaden und Wettbewerbsverzerrungen abzuwenden.


Sehr geehrter Ministerpräsident, Sie haben nach den Landtagswahlen vor, eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, die sich ausschließlich mit der Zukunft des GKM befassen und einen Kompromissvorschlag erarbeiten soll. Ich stehe in engem Kontakt mit dem Betriebsrat des GKM, führe aber auch Gespräche mit dem Vorstand. Und ich weiß, dass beide schon lange auf eine klare, positive Entscheidung von Seiten der Landesregierung hoffen. Entscheidungen sind längst überfällig. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Vorstandsvorsitzenden, den Betriebsrat und die Belegschaft darüber in Kenntnis zu setzen, wie Sie sich die Zukunft des GKM vorstellen.


Über einen politisch konstruktiven Lösungsvorschlag, bei dem es darum geht, das GKM als Stromerzeuger für das gesamte Land zu halten und zu stärken, würde ich mich freuen.


Mit freundlichen Grüßen


Lothar Mark



 

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