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Positive Resonanz
01.02.2007
Initiative für Abgasvermeidung bedankt sich bei Lothar Mark für seine Unterstützung des Antrags zum Nichtraucherschutz
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Sehr geehrter Herr Mark,

 

ich möchte mich von Herzen bei Ihnen bedanken, dass Sie den fraktionsübergreifenden Antrag (16/2730)zum Schutz vor Passivrauch unterstützen und  möchte Ihnen meinen großen Respekt vermitteln, daß Sie sich für dieses politische Ziel einsetzen.

 

Als Beschäftigter in der Gastronomie bin ich direkt von den Krankheitsrisiken durch Tabakabgase betroffen.

 

In meiner Freizeit engagiere ich mich ehrenamtlich in der Suchtkrankenhilfe und während des letzten Jahres habe ich mich intensiv für ein Passivrauchverbot an Arbeitsplätzen eingesetzt.

 

Vielleicht bin Ich Ihnen ja einmal mit meinem "Mahnmal gegen den Passivtod und gelobbte Demokratie" (Schwarz-Rot-Goldene Litfassäule mit blutigen Zigaretten)im Regierungsviertel aufgefallen.

 

Am 15.Jan.2007 hatte ich als einer der ersten Bürger in der Geschichte der BRD ein Rederecht zum Thema NRS vor dem Petitionsausschuss des Bundestages, was mich sehr dankbar macht.

 

Da ich die öffentliche Diskussion um den Nichtraucherschutz sehr aufmerksam verfolge, erlaube ich mir, in der großen Hoffnung, daß Sie meiner Anregung gegenüber aufgeschlossen sind, folgenden wichtigen Hinweis, welchen ich auch im Pet-Aussch. vorgetragen habe:

 

Leider werden bei der momentanen Debatte um ein „Rauchverbot in der Gastronomie" viele  Berufsgruppen gar nicht berücksichtigt.

 

Wie aus Ihrem fraktionsübergreifenden Antrag 16/2730 ersichtlich, ist es dankenswerterweise   auch Ihnen wichtig, alle Arbeitnehmer vor Tabakabgasen zu schützen.    

 

Leider wird dieses gesellschaftliche Erfordernis durch die momentane "Bund"-Länderkompetenz" für viele Beschäftigte nicht umgesetzt werden können.

 

Es wäre sehr schön, wenn Sie Ihren Einfluss dazu nutzen könnten, in der Öffentlichkeit und auch innerhalb des Bundestages darauf hinzuweisen, dass durch die ArbStättVo §5 (2) nicht nur Gastronomiearbeitnehmer (Gäste) vermeidbaren Krankheitsrisiken ausgesetzt werden.

 

Nachdem das gesundheitliche Schicksal der Gastronomiearbeiter seit der  Föderalismusreform

(Gaststättenrecht) durch die Länder besiegelt wird, werden bei einer "Bund"-Länderkompetenz"-Lösung in Zukunft alle in o.g. Vo zusammengefassten Mitarbeiter "im Publikumsverkehr", also FriseurInnen, Bankkunden-und AutohausberaterInnen, Sonnenstudio- und Internetcafe´mitarbeiterInnen, RechtsanwälteInnen und SozialarbeiterInnen im Klientenkontakt u.v.a. Berufsgruppen mehr weiterhin  diskriminiert und per ArbStättVo§5(2)durch den Gesetzgeber an Ihren Arbeitsplätzen den Tabakabgasen ausgesetzt, sofern deren Arbeitgeber in ihrer "unternehmerischen Freiheit" den Kunden das Rauchen gestattet.

 

Da die "Bundeskompetenz" lediglich Entscheidungsgewalt in Bundesbehörden, öff. Verkehr u.a. minimalen Bereichen hat, verbleiben die in o.g.Vo definierten Arbeitnehmer in einem juristischen Niemandsland zwischen"Bund"-und"Länderkompetenz".

 

Nachdem ich im Pet-Ausschuss mitanhören musste an welchen Argumentationslinien sich ein Teil der schlauen Herren aus den Ministerien für Gesundheit, Arbeit, des Innern, und der Justiz orientierten, um den Konsum der Nikotiniker als "Recht" zu manifestieren, bin ich wirklich entrüstet, wie leichtfertig staatstragende Persönlichkeiten Krankheit und Tod Ihrer Bürger ignorieren!

 

Wenn ich die Formulierungen der Herren Ministerialen richtig in Erinnerung habe, hat keiner das Grundrecht "auf körperliche Unversehrtheit" erwähnt.

 

Ich möchte Sie höflich ermuntern, auf Bundesebene ein Frischluftgebot für ALLE Arbeitsplätze einzufordern, so wie es nun vorbildlich auf EU-Ebene angestrebt wird.

 

Da über 70& der Bevölkerung Frischatmer sind, bin ich davon überzeugt, daß eine konsequente Umsetzung von Frischluftgeboten für Arbeitsplätze Politikinteresse und Wählergunst in der Bevölkerung generieren hilft!

 

Mir fällt auf, daß Teile der politisch tätigen Protagonisten auf Argumentationsebenen agieren, wie Sie in Kriegs-/Notstandszeiten üblich sind, nämlich Kinder, Alte und Kranke zu schonen, wenn Ideen für "Rauchverbote" in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen propagiert werden.

 

Alleine der Begriff "Rauchverbot" suggeriert eine merkwürdige Zielsetzung. Keinem Menschen soll das Rauchen verboten werden, es soll doch lediglich geregelt werden, daß Nikotiniker Ihren Konsum dort verrichten, wo gesundheitsbewußte Bürger nicht  gesundheitlich geschädigt werden!

 

Vielen Dank für Ihr Interesse und mit freundlichem und frischem Gruß,

 

Clas Hillebrand

TAV (Initiative für Tabak-Abgas-Vermeidung)

 

P.S.: Jesus und seine Jünger sind Nichtraucher

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