Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Mark,
vielen Dank für Ihren Einsatz für den Erhalt des Herschelbades und Ihre Unterstützung des Zuschussantrages für das Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes. Das Schreiben der Stadt Mannheim in dieser Angelegenheit vom 23.10.2008 haben Sie in Mehrfertigung erhalten. Mit Schreiben vom 4.12.2008 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe als höhere Denkmalschutzbehörde die Eintragung des Herschelbades in das Denkmalbuch vorgenommen. Damit ist das Herschelbad als Kulturdenkmal von Besonderer Bedeutung gemäß § 2, 12, 13 Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg anerkannt, was die Gewährung der Zuschüsse befördern kann.
Mit freundliche Grüßen
Eberhard Keller STADT MANNHEIM Der Oberbürgermeister Kontaktbüro zur Landesregierung Kienestr. 35 70174 Stuttgart |